Die gesetzlichen Förderungen,
Schwerbehindertenabgabe
und ermäßigte Umsatzsteuer

Paragraph




Der Gesetzgeber unterstützt die Beschäftigung behinderter Menschen in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte vor allem durch zwei wesentliche Gesetze, durch § 140 des SGB IX: “Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung Behinderter beitragen, können 50 von Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen;” und durch § 12 des Umsatzsteuergesetzes, nach dem die Umsatzsteuer sich auf 7 % ermäßigt für Umsätze gemeinnütziger Körperschaften. Auf diese Weise haben Kunden der Nordbahn gGmbH trotz in der Regel marktüblicher Nettopreise für ihre Produkte und Dienstleistungen einen Preisvorteil im Vergleich zu anderen Anbietern.