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Hygiene-Konzept der Nordbahn gGmbH

Deutschlandweit gelten seit Mitte März Leitlinien der Bundesregierung zur Beschränkung sozialer Kontakte im alltäglichen Miteinander. Sie dienen dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen. Bund und Länder haben am 6. Mai 2020 schrittweise Öffnungen des öffentlichen Lebens beschlossen.

Turbulente Zeiten liegen hinter uns, in denen ein Verbot des Regelbetriebs von Werkstätten durch das Land Brandenburg ausgesprochen wurde. Allmählich werden die Corona-Beschränkungen gelockert. Die neu formulierte Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Land Brandenburg und die getroffenen Maßnahmen der Nordbahn, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern, ist zentraler Bestandteil des Hygiene – und Schutzkonzeptes der Nordbahn gGmbH.

Maßgeblich richtet sie sich nach dem Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. April 2020 und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI). Hauptaugenmerk stellen die Besonderheiten des Angebots und des beschäftigten und betreuten Personenkreises dar.

Unter diesen bestimmten Voraussetzungen sowie mit dem erforderlichen und umgesetzten Konzept bezüglich des Arbeitsschutzes sowie Hygienemaßnahmen, bietet die Nordbahn einzelnen Mitarbeiter aktuell eine Notbetreuung, um die Tätigkeit in der Werkstatt wiederaufzunehmen, an.

Besonderes Augenmerk muss natürlich hierbei auf eventuelle Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf oder Lungenvorerkrankungen gelegt werden. Aber auch für diesen Personenkreis werden wir durch verschiedene Maßnahmen Hilfestellungen leisten können.
Alle diese Regelungen gelten natürlich nur im Rahmen der Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung.

Wir hoffen das für alle Beteiligten ob Mitarbeiter, Angestellte, die Rückkehr in ein kleines bisschen „Normalität“ problemlos verläuft.

Auf ein baldiges Wiedersehen – bleiben Sie weiterhin gesund!

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