Ausgleichsabgabe & Steuersätze

Vielen Dank für das Interesse an unseren Produkten und Dienstleistungen. Erfahren Sie mehr über Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit der Nordbahn gGmbH. Sie haben Fragen zu unseren Angeboten? Rufen Sie uns gerne einfach an, wir freuen uns auf Sie.

Steuersätze

Der gesetzlich vorgeschriebene reduzierte Mehrwertsteuersatz beträgt bei gemeinnützigen Unternehmen derzeit 7%.

Ausgleichsabgabe

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Plätze an Menschen mit einer Schwerbehinderung zu vergeben. Werden diese Pflichtarbeitsplätze nicht mit einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Profitieren Sie! Wenn Sie Produkte von uns erwerben oder uns mit Dienstleistungen beauftragen, können Sie bis zu 50 Prozent der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf Ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 223 SGB IX). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.bih.de/integrationsaemter.

Aussenansicht von der Nordbahn, der Werkstatt für Menschen mit Behinderung.